Unsere Genossenschaft -
Gemeinsam bauen, gemeinsam wohnen.

Alles begann im November 2015, als Sylvia Machler als Initiatorin und Projektentwicklerin Konstanzer Bürgerschaft zu einem ersten Treffen einlud und die Idee ‚Wohnprojekt Konstanz‛ vorstellte. Aus diesem Impuls ist mittlerweile eine lebendige Genossenschaft mit über 150 Mitgliedern gewachsen – Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, die ein Ziel vereint: gemeinsam in Konstanz bauen und wohnen, bezahlbar und über Generationen hinweg gedacht.
Organisiert sind wir demokratisch und soziokratisch: Jedes Mitglied hat eine Stimme, Entscheidungen werden gemeinsam getragen. Dieses Prinzip der Selbstbestimmung und geteilten Verantwortung prägt unser gesamtes Projekt und spiegelt sich in unseren drei zentralen Werten wider:
Wir wollen eine lebendige, generationsübergreifende Nachbarschaft aufbauen, in der genug Platz für individuelle Lebensentwürfe und Bedürfnisse gegeben ist. Unsere demokratisch-soziokratische Organisationsform entspricht diesem gemeinschaftlichen Denken und Handeln – sie gibt den Menschen Spielraum, ihre Umgebung selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu gestalten.
Mit unserer Genossenschaft verfolgen wir wirtschaftliche, sozialkulturelle und ökologische Ziele. Getreu dem Motto der Konstanzer Zukunftsstadt „Qualität statt Quadratmeter“ reduzieren wir bewusst unseren privaten Wohnraum. Sharing-Konzepte und die Belebung des Stadtquartiers durch kulturelle Angebote sind fester Bestandteil unserer Planung.
Als Wohngenossenschaft stellen wir unseren Mitgliedern spekulationsfreien Wohnraum für ein soziales, generationsübergreifendes Miteinander zur Verfügung. Wir leben eine Gemeinschaft, die Verantwortung übernimmt und im Interesse füreinander wächst. Ein langfristig stabiles Nutzungsentgelt und lebenslange Wohnsicherheit gewährleisten somit auch künftigen Generationen bezahlbaren Wohnraum in Konstanz.
Die Wohnprojekt Konstanz eG steht für eine Kultur der Vielfalt und setzt sich gegen Rassismus und Diskriminierung ein. Wir schaffen Raum, in dem sich Menschen unabhängig von ihrer Religion, Herkunft, sexuellen Orientierung oder sozialem Status zusammenkommen und Gemeinschaft gestalten können. Wir positionieren uns klar gegen demokratiefeindliche Strömungen.
Wir gehören zu den Unterzeichner*innen der Konstanzer Erklärung FÜR eine Kultur der Vielfalt und GEGEN Diskriminierung
Genossenschaftsmitglieder profitieren von zahlreichen Vorteilen:
Lebenslanges Wohnrecht
Sicherheit für alle Mitglieder, ein Leben lang.
Nicht gewinnorientiert
Stabile Mieten bzw. Nutzungsentgelte statt Renditedruck.
Gleichberechtigung
Jedes Mitglied hat die gleiche Stimme.
Soziokratische Organisation
Entscheidungen werden im Sinne aller Mitglieder getroffen.
„Ich finde das Wohnen in Gemeinschaft auf allen Ebenen sinnvoll. Es ist sozial und als nachhaltiges Konzept zukunftsweisend. Es macht Sinn, sich individuell zu verkleinern und Räume gemeinsam besser und konsequenter auszulasten und zu nutzen. Darüber hinaus finde ich es schön, ein soziales Netz und Freunde in dem Haus zu haben, in dem ich lebe.“
Anna Heister — Vorstand der WPK eG
Jetzt Mitglied werden!
Für unser Bauvorhaben suchen wir noch künftige Bewohner*innen, die Interesse am gemeinschaftlichen Wohnen haben. Ob alt, ob jung, Single oder Familien, wir freuen uns immer über Anfragen und auf viele neue Gesichter!
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft WPKeG ist die Voraussetzung, um sich für eine Wohnung bewerben zu können.
Wir freuen uns auch über Genossenschaftsmitglieder, die ohne eigenen Wohnungswunsch unsere Gemeinschaft stärken.
Neue Mitglieder sind willkommen!
- Besuch einer Informationsveranstaltung. Nächster Termin:
Samstag, 10. Oktober 2026 | 14 Uhr | Den Veranstaltungsort erhalten Sie rechtzeitig vorher
Jetzt anmelden - Beitrittserklärung mit Aufnahmebogen, die auf Wunsch nach der Informationsveranstaltung zugesandt werden, ausfüllen und unterschrieben an die Genossenschaft zurückschicken.
- Der Leitungskreis beschließt über die Aufnahme in die Genossenschaft.
- Eintrittsgeld und Pflichtanteile auf unser Genossenschaftskonto überweisen.
- Nach Klärung aller Formalitäten werden neue Mitglieder eingetragen und erhalten ihre Mitgliedsnummer.
Im Vergabeverfahren ist die Mitgliedsnummer entscheidend: Mitglieder, die schon länger dabei sind, werden zuerst bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt. Nur Genossenschaftsmitglieder können eine Wohnung beziehen.
Darüber hinaus hängt die Wohnungsvergabe von diesen Faktoren ab:
• Verfügbarkeit des passenden Wohnungstyps
• Demografische und soziale Struktur der Bewohnerschaft (Alter, bisheriger Wohnort etc.)
• Vorgaben des jeweiligen Projekts
Gut zu wissen.
Alle Mitglieder des Wohnprojektes Konstanz über 18 Jahre müssen bei Eintritt in die Genossenschaft zwei Pflichtanteile in einer Höhe von je 500 Euro zeichnen. Die Pflichtanteile werden bei einer Kündigung der Mitgliedschaft rückerstattet. Darüber hinaus leistet jedes Mitglied die Zahlung eines Eintrittsgeldes in Höhe von 1.200 Euro. Hiermit werden die laufenden Kosten der Genossenschaft gedeckt. Jedes neue Mitglied zahlt also insgesamt 2.200 Euro.
Die Jahresbilanz aller Einnahmen und Ausgaben der Genossenschaft wird den Mitgliedern in der Generalversammlung offengelegt.
Für eine Wohnung im Genossenschaftsprojekt ist ein Eigenkapital von circa 30 % der Baukosten für die jeweilige Wohneinheit aufzubringen. Dieser Betrag wird in Form von wohnungsbezogenen Pflichtanteilen eingezahlt. Für diese Genossenschaftsanteile ist eine Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW-Bank möglich.
Jedes Mitglied, das eine Wohnung nutzt, schließt mit der Genossenschaft einen Nutzungsvertrag ab. Dieser entspricht in etwa einem Mietvertrag. Mitglieder können jedoch von der Genossenschaft nicht wegen z. B. Eigenbedarf oder Luxussanierung gekündigt werden. Sie haben also einen wesentlichen besseren Schutz als bei üblichen Mietverhältnissen. Das Nutzungsentgelt dient zum größten Teil der Deckung von Zins und Tilgung der Bankdarlehen, welche die Genossenschaft benötigt. Ein weiterer Betrag dient zur Auffüllung der Instandhaltungsrücklage und zur Deckung der Verwaltungskosten der Genossenschaft. Es handelt sich um eine Art Kostenmiete: die Genossenschaft „verdient“ nicht am Nutzungsentgelt, sondern deckt lediglich die laufenden Kosten.

Was ist Soziokratie?
Die Soziokratie, angewendet in unserer Genossenschaft, ermöglicht und fördert die Motivation und Potentiale der Mitglieder für die partizipative konstruktive Mitgestaltung unserer Organisation. Jedes Mitglied wird gehört und kann sich einbringen – alle sind gleichwertig.
Es gibt vier grundlegenden Prinzipien der Soziokratie.
Das Prinzip der soziokratischen Moderation
Das Argument zählt – rationeller Zugang und Fokus auf „gute“ Absichten. Emotionen haben ebenfalls ihren Platz. Sie werden als Anzeiger für bestimmte Argumente gesehen, die noch nicht genug gewürdigt wurden.
Es wird eine Form von „Macht mit“ statt „Macht über“ gefördert: Alle Beteiligten haben die gleichen Möglichkeiten der Mitsprache und jedes Argument zählt. Dabei gibt es keine Abstufung nach Position oder Dauer der Zugehörigkeit o. ä.
Einwände werden als noch nicht gehörte Argumente gesehen und begrüßt. Die Kunst der Moderierenden besteht darin, die Einwände so umzuwandeln, dass sie konstruktiv genutzt werden können.
Die Moderierenden sind nicht allein verantwortlich für das Gelingen der Kreisversammlung. Sie gehört allen Kreismitgliedern und Moderierende können jederzeit die Teilnehmenden fragen, wie es weitergehen soll bzw. welche Ideen zum Prozess im Raum sind.
Die Soziokratie ist eine in Kreisen aufgebaute Struktur. Ein Kreis ist eine Gruppe von Menschen, die regelmäßig zusammenkommen und ein gemeinsames Ziel erreichen wollen. Innerhalb eines Kreises sind alle gleichwertig, auch leitende und delegierte Personen. Gesprochen wird im Redekreis, die Sitzordnung gibt die Reihenfolge vor.
Jeder Kreis entscheidet im Konsent, der in circa drei Redekreisrunden – bildgebende Runde, meinungsbildende Runde, Konsentabstimmung – mit Unterstützung einer moderierenden Person erreicht wird. In der Regel geht es z. B. bei der meinungsformenden Phase ein- oder zweimal im Kreis und alle Teilnehmenden können mitteilen, was ihnen zu dem Thema auf dem Herzen liegt. So werden alle gehört und alle können die dazukommenden Gedanken äußern und weitere Kriterien ergänzen. Diese Form der Erhebung verhindert unfruchtbare Diskussionen sowie Polarisierungen zwischen einzelnen Vielredenden.
Damit wir unser Wohnprojekt erfolgreich umsetzen können, haben wir uns in Arbeitskreise (AKs1) aufgeteilt. Diese Arbeitskreise sind mit dem Leitungskreis doppelt verknüpft: Die Arbeitskreisleitenden sind verantwortlich für das Zusammenkommen und das Bearbeiten der Ziele des jeweiligen Arbeitskreises.
Jeder AK wählt soziokratisch eine delegierte Person für den Leitungskreis.
Der Leitungskreis setzt sich aus allen Delegierten und allen AK-Leitenden zusammen und ist das Steuerungsorgan mit Überblickfunktion der Organisation.
Leitung und Delegierte der Arbeitskreise sind diesem Leitungskreis gegenüber verantwortlich
Jeder Kreis hat eine Leitung, auch der Leitungskreis.
1Arbeitskreise: AK Architektur / AK Gemeinschaft / AK Recht & Finanzen / AK Kommunikation
Menschen, die Funktionen und Aufgaben übernehmen sollen, werden offen gewählt. Dabei schlägt jedes Mitglied im Wahlvorgang eine Person für diese Aufgabe vor und begründet ihre Wahl durch ehrliche Argumente in einer ersten Meinungsrunde. In der zweiten Meinungsrunde können die Argumente anderer zur Meinungsänderung führen, sodass die Gruppe sich bald einig ist, wer die geeignete Person für diese Aufgabe ist. Der soziokratische Prozess ermöglicht, dass die persönliche und sachliche Kompetenz sichtbar wird. So wird die geeignetste Person gewählt und nicht die beliebteste oder engagierteste.
Während der soziokratischen Wahl wird sehr viel Wertschätzung ausgesprochen und so werden Menschen ermutigt, Verantwortung zu übernehmen.