Mehrwert für Alle –
gemeinsam die Zukunft bauen.

Wir verhindern Bodenspekulationsgewinne und verwirklichen Sharing-Modelle und planen einen Stadtteil mit durchmischter Altersstruktur. Wir wollen eine Beispielgesellschaft, wo Ältere Wohnraum freimachen für junge Familien. Wir wollen Wohnungen auf einem bezahlbaren Niveau anbieten und langfristig halten. Auch Firmen profitieren von dieser Entlastung des Wohnungsmarktes.

Vorreiterprojekte – wie das Wohnquartier „Am Horn“ – benötigen einen Rückhalt aus der Gesellschaft. Gerade in der Anfangsphase ist unser Kapitalstock noch begrenzt. Für junge Genossenschaften ist das eine Herausforderung. Genau hier können Sie mit Ihrer Förderung sinnstiftend unterstützen!

Kfw-Kredite Eigenkapital Bankdarlehen Ihr Beitrag
1,5 6 15 1,5
24 Millionen

Bauprojekt „Am Horn“

Der Neubau von 70 Wohnungen inklusive einer Pflegewohngruppe umfasst ein Gesamtvolumen von circa 24 Mio Euro.

Die Genossenschaft trägt davon bereits rund 22,5 Mio Euro. Die verbleibenden rund 1,5 Mio. Euro sollen durch private Darlehen, Fördermittel und Schenkungen aufgebracht werden.

Unterstützungs­optionen

Direktdarlehen bieten eine Möglichkeit, das Wohnprojekt finanziell zu unterstützen.

Es sind Geldbeträge, die – ohne Verwaltungskosten und Gewinnspanne wie bei einer Bank – direkt an die WPK eG geliehen werden und so die Finanzierung unterstützen.

Für Nicht-Mitglieder und Mitglieder

Qualifizierte Nachrangdarlehen

(prospektfrei) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG von Genossenschaftsmitgliedern und privaten, sowie juristischen Nichtmitgliedern.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist keine Voraussetzung
  • Weitergefasste Zweckbindung
  • Mögliche Darlehensgeber sind private oder juristische Personen

Was sind die Betragsgrenzen?

  • Minimum: 3 000 EUR

Welche Laufzeiten sind möglich und welcher Zinssatz können wir anbieten?
A) 3 Jahre Laufzeit mit wählbarem Zinssatz von 0 bis 1% p.a.
B) 5 Jahre Laufzeit mit wählbarem Zinssatz von 0 bis 1,5% p.a.
c) 10 Jahre Laufzeit mit wählbarem Zinssatz von 0 bis 1% p.a.

Ein Übertrag auf einen anderen Darlehensgeber ist möglich. Aus wirtschaftlichen Gründen kann in Abstimmung mit dem Vorstand eine vorzeitige Kündigung erfolgen.

Was sind die Kündigungsmöglichkeiten?

  • bei A) Festlaufzeit (Übertragung auf andere Darlehensgeber ist möglich)
  • bei B) 6‑monatige Kündigungsfrist zum Jahresende, frühestens nach 3-jähriger Laufzeit

Wie hoch sind die Zinsen?

  • bei A) Nach Absprache bis max. 1,25 % p.a.
  • bei B) Nach Absprache bis max. 1,00 % p.a.

Wann findet die Tilgung statt?
Endfällige Tilgung (am Ende der Laufzeit wird der Darlehensbetrag zurückbezahlt)

Schenkungen

Natürlich nehmen wir auch gerne Ihre Schenkung an. Allerdings sind wir kein gemeinnütziger Verein und können Ihnen auch keine steuerwirksame Spendenbescheinigung ausstellen. Ihre Schenkung wirkt trotzdem.

Gemäß Vermögensanlagengesetz § 2 besteht für die Genossenschaft bei der Werbung für Vermögensanlagen keine Pflicht zur Erstellung eines Finanzprospektes (§ 6) oder eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (§ 13), da nicht mehr als 20 Anteile von derselben Vermögensanlage (Nachrangdarlehen mit bestimmten Konditionen) angeboten werden (Befreiung gemäß §2, Absatz 1, Satz 3a).

Gemäß Kleinanlegerschutzgesetz § 12 Abs. 2 weisen wir hiermit auf Folgendes hin: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum partiellen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

„Wir wollen weg von ‚My home is my castle‘ hin zu einem gemeinschaftlichen und ökologischen Miteinander, indem wir privaten Wohnraum zugunsten von Gemeinschaftsflächen reduzieren und nicht mehr jeder ein eigenes Auto besitzt.“

Annabel Holtkamp — Gründungsmitglied der WPK eG

Ich will investieren ...

    … und kann mir das folgende Modell vorstellen:

    * Pflichtfeld

    Darlehens-FAQ

    Was ist ein Nachrangdarlehen / Direktdarlehen?

    Dabei werden unserem Wohnprojekt Geldbeträge – ohne den Umweg über eine Bank – direkt geliehen. Direktdarlehen gelten bei der Bankfinanzierung als Eigenkapital für die Genossenschaft. Direktdarlehen sind eine Form solidarischer Finanzierung.
    Sowohl Mitgliederdarlehen als auch Nachrangdarlehen werden direkt mit der Genossenschaft also als Direktdarlehen abgeschlossen.

    Warum möchte ich der WPK eG Geld leihen?

    Indem Sie der WPKeG Ihr Geld anvertrauen, leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Konstanz und unterstützen damit die Ziele unserer Genossenschaft. Ihr Geld „parkt“ für eine bestimmte Zeit bei uns und wirkt dabei nachhaltig für unsere Gemeinschaft.
    Durch qualifizierte Nachrangdarlehen können Solidar-Finanzmittel ohne betragsmäßige Obergrenze bereitgestellt werden, die entweder direkt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder zur allgemeinen Förderung der Genossenschaftszwecke verwendet werden. Diese Nachrangdarlehen können sowohl von Mitgliedern der Genossenschaft als auch von Nichtmitgliedern gezeichnet werden.

    Was unterscheidet ein Nachrangdarlehen / Direktdarlehen von einer Schenkung?

    Eine Schenkung ist ein Geldgeschenk, das bestimmungsgemäß eingesetzt, aber nicht zurückgezahlt wird. Wir nehmen selbstverständlich gerne Spenden / Schenkungen an, können als Genossenschaft aber keine Spendenbescheinigung ausstellen. Ihre Spende kann also nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.

    Wann ist ein Darlehensbeginn möglich?

    Ein Darlehensvertrag kann jederzeit abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt wird individuell vereinbart.

    Ist es sicher, dass ich mein Geld wiederbekomme?

    Nachrangdarlehen sind eine Investition in ein genossenschaftliches Unternehmen. Wir sind überzeugt, unser Projekt zu realisieren. Eventuelle Kostensteigerungen werden durch Einsparmaßnahmen ausgeglichen, z. B. durch Eigenleistung. Wir setzen alles daran, die Vereinbarungen mit den Darlehensgebenden einzuhalten.

    In einer Genossenschaft, wo viele gleichberechtigt beteiligt sind, ist das Interesse und das Engagement höher und von daher sind Genossenschaften die sicherste Rechtsform von Unternehmen. Trotzdem kann es sein, dass das Darlehen nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückgezahlt werden kann, weil zuerst ein neuer Darlehensgebender gefunden werden muss.
    Ein Nachrangdarlehen ist eine unternehmerische Investition, die mit dem Risiko eines vollständigen Verlustes sowohl des Anlagebetrags als auch der Zinsansprüche verbunden ist.
    Bei Nachrangdarlehen können die Darlehensgebenden ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der WPKeG führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebenden mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller bevorrechtigten Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann insofern von der WPKeG nicht zu jedem Zeitpunkt garantiert werden.

    Gemäß §12 Abs. Kleinanlegerschutzgesetz sind wir daher zu folgendem Hinweis verpflichtet:
 Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

    Welche Garantien und Sicherheiten gibt es?

    Sicherheit ist uns wichtig – nicht nur für unser Bauvorhaben, sondern auch für unsere Darlehensgebenden. Die Genossenschaft ist eine sichere Rechtsform, da der Gesetzgeber zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder eine Gründungsprüfung sowie weitere regelmäßige Pflichtprüfungen durch einen Prüfungsverband bestimmt hat. Der Vorstand geht verantwortungsbewusst und transparent mit den ihm anvertrauten Geldern um – sowohl mit den Direktdarlehen als auch mit den Geschäftsanteilen der Mitglieder, die bei Zahlungsschwierigkeiten im Rang noch hinter den Direktdarlehen stehen.

    Wer genau ist die Kreditnehmerin?

    Darlehensnehmerin ist die Wohnprojekt Konstanz e.G., Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg i.Br. GnR 700092, gegründet 2015.