Finanzierung der Genossenschaft

Pflichtanteile und Eintrittsgeld

Alle Mitglieder des Wohnprojektes Konstanz über 18 Jahre müssen bei Eintritt in die Genossenschaft mindestens zwei Pflichtanteile in einer Höhe von je 500 Euro zeichnen. Die Pflichtanteile werden bei einer Kündigung der Mitgliedschaft rückerstattet. Darüber hinaus leistet jedes Mitglied die Zahlung eines Eintrittsgeldes in Höhe von 1.200 Euro. Hiermit werden die laufenden Kosten der Genossenschaft gedeckt.

Bei Eintritt in die Genossenschaft zahlt jedes neue Mitglied über 18 Jahre entsprechend 2.200 Euro ein, wovon die zwei Pflichtanteile in Höhe von insgesamt 1.000 Euro bei Austritt erstattet werden.

Die genaue Abrechnung aller Kosten wird den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung offengelegt.

Eigenkapital für Wohneinheiten

Für eine Wohnung im Genossenschaftsprojekt ist ein Eigenkapital von circa 30% der Baukosten für die jeweilige Wohneinheit aufzubringen. Dieser Betrag wird in Form von Wohnpflichtanteilen beim Erwerb des Grundstückes eingezahlt.

Für diese wohnungsbezogenen Pflichtanteile ist eine Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW möglich.
Informationen über zinsvergünstigte Darlehen der KfW

Monatliches Nutzungsentgelt

Jedes Mitglied, das eine Wohnung nutzt, schließt mit der Genossenschaft einen Nutzungsvertrag ab. Dieser entspricht in etwa einem Mietvertrag. Er kann jedoch von der Genossenschaft nicht wegen z.B. Eigenbedarf oder Luxussanierung gekündigt werden. Die Mitglieder haben also einen wesentlichen besseren Schutz als bei üblichen Mietverträgen.

Das Nutzungsentgelt dient zum größten Teil der Deckung von Zins und Tilgung der Bankdarlehen. Ein weiterer Betrag dient zur Auffüllung der Instandhaltungsrücklage und zur Deckung der Verwaltungskosten der Genossenschaft.