Mehrwert für Alle –
gemeinsam die Zukunft bauen.
Wir verhindern Bodenspekulationsgewinne und verwirklichen Sharing-Modelle und planen einen Stadtteil mit durchmischter Altersstruktur. Wir wollen eine Beispielgesellschaft, wo Ältere Wohnraum freimachen für junge Familien. Wir wollen Wohnungen auf einem bezahlbaren Niveau anbieten und langfristig halten. Auch Firmen profitieren von dieser Entlastung des Wohnungsmarktes.
Vorreiterprojekte – wie das Wohnquartier „Am Horn“ – benötigen einen Rückhalt aus der Gesellschaft. Gerade in der Anfangsphase ist unser Kapitalstock noch begrenzt. Für junge Genossenschaften ist das eine Herausforderung. Genau hier können Sie mit Ihrer Förderung sinnstiftend unterstützen!
Bauprojekt „Am Horn“
Der Neubau von 70 Wohnungen inklusive einer Pflegewohngruppe umfasst ein Gesamtvolumen von circa 24 Mio Euro.
Die Genossenschaft trägt davon bereits rund 22,5 Mio Euro. Die verbleibenden rund 1,5 Mio. Euro sollen durch private Darlehen, Fördermittel und Schenkungen aufgebracht werden.
7 gute Gründe –
in unsere Genossenschaft zu investieren
Eins
innovative Konzepte in Planung, Bautechnik, sozialem Zusammenleben – außergewöhnliche und zukunftsfähige Holzbauweise
mehr dazu
Zwei
generationsübergreifende und enkeltaugliche Wohnkultur im Quartier – von der Windel bis zur Pflege
Drei
Beitrag zu einer lebendigen und zukunftsorientierten Stadtgesellschaft in Konstanz – auch über die Quartiersgemeinschaft hinaus
Vier
langfristig stabile Miet- und/oder Nutzungsentgelte
Fünf
Realisierung einer Sharing-Ökonomie – gerade auch bei der Mobilität
Sechs
Investment zeigt größtmögliche Wirkung – auch, wenn die finanzielle Rendite nicht im Vordergrund steht
Sieben
Planungssicherheit – auch dank zuverlässigen Projektpartner*innen und erfahrenem Planungs- und Architekturteam

Unterstützungsoptionen
Direktdarlehen bieten eine Möglichkeit, das Wohnprojekt finanziell zu unterstützen.
Es sind Geldbeträge, die – ohne Verwaltungskosten und Gewinnspanne wie bei einer Bank – direkt an die WPK eG geliehen werden und so die Finanzierung unterstützen.
Für Nicht-Mitglieder und Mitglieder
(prospektfrei) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG von Genossenschaftsmitgliedern und privaten, sowie juristischen Nichtmitgliedern.
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist keine Voraussetzung
- Weitergefasste Zweckbindung
- Mögliche Darlehensgeber sind private oder juristische Personen
Was sind die Betragsgrenzen?
- Minimum: 3 000 EUR
Welche Laufzeiten sind möglich und welcher Zinssatz können wir anbieten?
A) 3 Jahre Laufzeit mit wählbarem Zinssatz von 0 bis 1% p.a.
B) 5 Jahre Laufzeit mit wählbarem Zinssatz von 0 bis 1,5% p.a.
c) 10 Jahre Laufzeit mit wählbarem Zinssatz von 0 bis 1% p.a.
Ein Übertrag auf einen anderen Darlehensgeber ist möglich. Aus wirtschaftlichen Gründen kann in Abstimmung mit dem Vorstand eine vorzeitige Kündigung erfolgen.
Was sind die Kündigungsmöglichkeiten?
- bei A) Festlaufzeit (Übertragung auf andere Darlehensgeber ist möglich)
- bei B) 6‑monatige Kündigungsfrist zum Jahresende, frühestens nach 3-jähriger Laufzeit
Wie hoch sind die Zinsen?
- bei A) Nach Absprache bis max. 1,25 % p.a.
- bei B) Nach Absprache bis max. 1,00 % p.a.
Wann findet die Tilgung statt?
Endfällige Tilgung (am Ende der Laufzeit wird der Darlehensbetrag zurückbezahlt)
Natürlich nehmen wir auch gerne Ihre Schenkung an. Allerdings sind wir kein gemeinnütziger Verein und können Ihnen auch keine steuerwirksame Spendenbescheinigung ausstellen. Ihre Schenkung wirkt trotzdem.
Für Mitglieder
nach § 21b GenG, die ausschließlich durch Genossenschaftsmitglieder gewährt werden. Dies sind zweckgebundene Darlehen für eine bestimmte Investition.
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist Voraussetzung
- Enge Zweckbindung an ein konkretes Investitionsvorhaben ist notwendig
- Mögliche Darlehensgeber sind private oder juristische Personen
- Minimum: 3 000 EUR bis
- Maximum: 25 000 EUR
Die näheren Konditionen sprechen Mitglieder der Genossenschaft individuell ab.
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist Voraussetzung
- Langfristige Beteiligung am gemeinschaftlichen Eigentum, Unterstützung der satzungsgemäßen Ziele
- Mögliche investierende Mitglieder sind private oder juristische Personen
- Die Ausschüttung einer Dividende ist möglich, falls von der Mitgliederversammlung beschlossen
Wie sind die Betragsgrenzen?
- Anzahl der möglichen freiwilligen Anteile unbegrenzt
- 500 EUR pro Anteil
Welche Laufzeiten sind möglich?
Unbefristete Laufzeit
Was sind die Kündigungsmöglichkeiten?
Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs mit einer Mindestkündigungsfrist von 2 Jahren, jedoch frühestens nach 5 Jahren ab Beginn der Mitgliedschaft.
Gemäß Vermögensanlagengesetz § 2 besteht für die Genossenschaft bei der Werbung für Vermögensanlagen keine Pflicht zur Erstellung eines Finanzprospektes (§ 6) oder eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (§ 13), da nicht mehr als 20 Anteile von derselben Vermögensanlage (Nachrangdarlehen mit bestimmten Konditionen) angeboten werden (Befreiung gemäß §2, Absatz 1, Satz 3a).
Gemäß Kleinanlegerschutzgesetz § 12 Abs. 2 weisen wir hiermit auf Folgendes hin: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum partiellen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
„Wir wollen weg von ‚My home is my castle‘ hin zu einem gemeinschaftlichen und ökologischen Miteinander, indem wir privaten Wohnraum zugunsten von Gemeinschaftsflächen reduzieren und nicht mehr jeder ein eigenes Auto besitzt.“
Annabel Holtkamp — Gründungsmitglied der WPK eG
Ich will investieren ...
Darlehens-FAQ
Dabei werden unserem Wohnprojekt Geldbeträge – ohne den Umweg über eine Bank – direkt geliehen. Direktdarlehen gelten bei der Bankfinanzierung als Eigenkapital für die Genossenschaft. Direktdarlehen sind eine Form solidarischer Finanzierung.
Sowohl Mitgliederdarlehen als auch Nachrangdarlehen werden direkt mit der Genossenschaft also als Direktdarlehen abgeschlossen.
Indem Sie der WPKeG Ihr Geld anvertrauen, leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Konstanz und unterstützen damit die Ziele unserer Genossenschaft. Ihr Geld „parkt“ für eine bestimmte Zeit bei uns und wirkt dabei nachhaltig für unsere Gemeinschaft.
Durch qualifizierte Nachrangdarlehen können Solidar-Finanzmittel ohne betragsmäßige Obergrenze bereitgestellt werden, die entweder direkt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder zur allgemeinen Förderung der Genossenschaftszwecke verwendet werden. Diese Nachrangdarlehen können sowohl von Mitgliedern der Genossenschaft als auch von Nichtmitgliedern gezeichnet werden.
Eine Schenkung ist ein Geldgeschenk, das bestimmungsgemäß eingesetzt, aber nicht zurückgezahlt wird. Wir nehmen selbstverständlich gerne Spenden / Schenkungen an, können als Genossenschaft aber keine Spendenbescheinigung ausstellen. Ihre Spende kann also nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ein Darlehensvertrag kann jederzeit abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt wird individuell vereinbart.
Nachrangdarlehen sind eine Investition in ein genossenschaftliches Unternehmen. Wir sind überzeugt, unser Projekt zu realisieren. Eventuelle Kostensteigerungen werden durch Einsparmaßnahmen ausgeglichen, z. B. durch Eigenleistung. Wir setzen alles daran, die Vereinbarungen mit den Darlehensgebenden einzuhalten.
In einer Genossenschaft, wo viele gleichberechtigt beteiligt sind, ist das Interesse und das Engagement höher und von daher sind Genossenschaften die sicherste Rechtsform von Unternehmen. Trotzdem kann es sein, dass das Darlehen nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückgezahlt werden kann, weil zuerst ein neuer Darlehensgebender gefunden werden muss.
Ein Nachrangdarlehen ist eine unternehmerische Investition, die mit dem Risiko eines vollständigen Verlustes sowohl des Anlagebetrags als auch der Zinsansprüche verbunden ist.
Bei Nachrangdarlehen können die Darlehensgebenden ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der WPKeG führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebenden mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller bevorrechtigten Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann insofern von der WPKeG nicht zu jedem Zeitpunkt garantiert werden.
Gemäß §12 Abs. Kleinanlegerschutzgesetz sind wir daher zu folgendem Hinweis verpflichtet: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Sicherheit ist uns wichtig – nicht nur für unser Bauvorhaben, sondern auch für unsere Darlehensgebenden. Die Genossenschaft ist eine sichere Rechtsform, da der Gesetzgeber zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder eine Gründungsprüfung sowie weitere regelmäßige Pflichtprüfungen durch einen Prüfungsverband bestimmt hat. Der Vorstand geht verantwortungsbewusst und transparent mit den ihm anvertrauten Geldern um – sowohl mit den Direktdarlehen als auch mit den Geschäftsanteilen der Mitglieder, die bei Zahlungsschwierigkeiten im Rang noch hinter den Direktdarlehen stehen.
Darlehensnehmerin ist die Wohnprojekt Konstanz e.G., Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg i.Br. GnR 700092, gegründet 2015.
